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Geschäftsordnung

§ 1 Aufgabenstellung

  1. Die Sektion Erwachsenenbildung ist eine Sektion der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE).
  2. Die Sektion unterstützt die Aufgaben und Ziele der DGfE und nimmt ihrem Arbeitsgebiet entsprechende eigenständige Aufgaben wahr, soweit sie nicht in den Geschäftsbereich des Vorstands fallen.
  3. Die Sektion führt Tagungen nach eigenständiger Planung durch. Beim Kongress der DGfE organisiert die Sektion ein Symposium oder mehrere Symposien.

§ 2 Organe der Sektion

Organe der Sektion sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Die Mitgliederversammlung tagt einmal im Jahr bei Jahrestagung der Sektion und kann zusätzlich beim DGfE-Kongress stattfinden, der in der Regel jedes zweite Jahr stattfindet

§ 3 Mitgliedschaft

Die Mitglieder der Sektion Erwachsenenbildung bestehen aus

a) Mitgliedern der DGfE, die sich selbst der Sektion zugeordnet haben und deren Zuordnung durch den Sektionsvorstand bestätigt wurde. Sie sind stimmberechtigt.

b) Mitgliedern der DGfE, die bereits Mitglied in weiteren zwei Sektionen der DGfE sind, sich in Drittmitgliedschaft der Sektion zugeordnet haben und deren Zuordnung durch den Sektionsvorstand bestätigt wurde. Sie sind stimmberechtigt.

c) Mitgliedern im Status „assoziierte Mitglieder“, die nicht Mitglied der DGfE sind aber die Aufnahme als assoziiertes Mitglied beantragt haben und deren Antrag vom Sektionsvorstand bestätigt wurde. Sie haben das Recht, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen, sind aber nicht stimmberechtigt.

Die Mitgliedschaft muss jeweils vom Vorstand bestätigt werden. Die unter b) und c) genannten Mitglieder sind zur Begleichung der Unkosten zu einem Jahresbeitrag von 20,00€ verpflichtet. Darin enthalten ist ein Exemplar der Dokumentation der Jahrestagung der Sektion Erwachsenenbildung. Der Beitrag wird jeweils für einen Zeitraum von einem Jahr erhoben.

§ 4 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzende(n) und ihren/seinen 2 Stellvertretern/innen. Sie werden für die Dauer von 2 Jahren von der Mitgliederversammlung der Sektion gewählt.
  2. Dem Vorstand obliegt u.a.: die Information der Mitglieder die kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Vorstand der DGfE, mit den anderen Sektionen der DGfE; die Organisation der Veranstaltungen der Sektion;• die Verwaltung der Finanzen. Der Vorstand kann zur Unterstützung seiner Arbeit Beiräte, Projektgruppen und Arbeitsgruppen einrichten.

§ 5 Auflösung der Sektion

Die Auflösung obliegt, wie die Konstitution der Sektion, dem Vorstand der DGfE. Die Empfehlung zur Auflösung der Sektion erfolgt mit der Mehrheit der Mitgliederversammlung der Sektion.

§ 6 In-Kraft-Treten der Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung tritt nach Beratung und Zustimmung der Mitgliederversammlung in Kraft. Formale Änderungen der Geschäftsordnung werden vom Vorstand der Sektion im Benehmen mit dem Vorstand der DGfE geregelt.

Tübingen, den 25. September 2004

DGfE - Sektion Erwachsenenbildung