| Geschäftsordnung
§ 1 Aufgabenstellung
- Die Sektion Erwachsenenbildung ist eine Sektion der
Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE).
- Die Sektion unterstützt die Aufgaben und Ziele
der DGfE und nimmt ihrem Arbeitsgebiet entsprechende eigenständige
Aufgaben wahr, soweit sie nicht in den Geschäftsbereich des Vorstands
fallen.
- Die Sektion führt Tagungen nach eigenständiger
Planung durch. Beim Kongress der DGfE organisiert die Sektion ein
Symposium oder mehrere Symposien.
§ 2 Organe der Sektion
Organe der Sektion sind die Mitgliederversammlung und
der Vorstand. Die Mitgliederversammlung tagt einmal im Jahr bei Jahrestagung
der Sektion und kann zusätzlich beim DGfE-Kongress stattfinden,
der in der Regel jedes zweite Jahr stattfindet
§ 3 Mitgliedschaft
Die Mitglieder der Sektion Erwachsenenbildung bestehen
aus
a) Mitgliedern der DGfE, die sich selbst der Sektion
zugeordnet haben und deren Zuordnung durch den Sektionsvorstand bestätigt
wurde. Sie sind stimmberechtigt.
b) Mitgliedern der DGfE, die bereits Mitglied in weiteren
zwei Sektionen der DGfE sind, sich in Drittmitgliedschaft der Sektion
zugeordnet haben und deren Zuordnung durch den Sektionsvorstand bestätigt
wurde. Sie sind stimmberechtigt.
c) Mitgliedern im Status „assoziierte Mitglieder“,
die nicht Mitglied der DGfE sind aber die Aufnahme als assoziiertes
Mitglied beantragt haben und deren Antrag vom Sektionsvorstand bestätigt
wurde. Sie haben das Recht, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen,
sind aber nicht stimmberechtigt.
Die Mitgliedschaft muss jeweils vom Vorstand bestätigt
werden. Die unter b) und c) genannten Mitglieder sind zur Begleichung
der Unkosten zu einem Jahresbeitrag von 20,00€ verpflichtet. Darin
enthalten ist ein Exemplar der Dokumentation der Jahrestagung der Sektion
Erwachsenenbildung. Der Beitrag wird jeweils für einen Zeitraum
von einem Jahr erhoben.
§ 4 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzende(n) und
ihren/seinen 2 Stellvertretern/innen. Sie werden für die Dauer
von 2 Jahren von der Mitgliederversammlung der Sektion gewählt.
- Dem Vorstand obliegt u.a.: die Information der Mitglieder
die kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Vorstand der DGfE, mit
den anderen Sektionen der DGfE; die Organisation der Veranstaltungen
der Sektion;• die Verwaltung der Finanzen. Der Vorstand kann
zur Unterstützung seiner Arbeit Beiräte, Projektgruppen
und Arbeitsgruppen einrichten.
§ 5 Auflösung der Sektion
Die Auflösung obliegt, wie die Konstitution der
Sektion, dem Vorstand der DGfE. Die Empfehlung zur Auflösung der
Sektion erfolgt mit der Mehrheit der Mitgliederversammlung der Sektion.
§ 6 In-Kraft-Treten der Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung tritt nach Beratung und Zustimmung
der Mitgliederversammlung in Kraft. Formale Änderungen der Geschäftsordnung
werden vom Vorstand der Sektion im Benehmen mit dem Vorstand der DGfE
geregelt.
Tübingen, den 25. September 2004 |